Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Personaldienstleistungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB») gelten für sämtliche Personalvermittlungsgeschäfte zwischen ReturnersWork GmbH (im Folgenden «RW») und Auftraggeber, die Personal, bzw. KandidatInnen suchen.

Die RW mit Sitz in Zug ist Inhaberin der Betriebsbewilligung nach Art. 2 und 12 Arbeitsvermittlungsgesetzt (AVG).

1. Allgemein
Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung der RW. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber, auch früher vereinbarte, sind hiermit ausdrücklich wegbedungen.

Die Leistungen der RW umfassen sämtliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Selektion und Rekrutierung von Führungs- und Fachpersonal für Kurzzeit- und/oder Dauerstellen stehen.

Diese Leistungen können beinhalten Services wie spezielle Suchaufträge, erweiterte Selektionsmittle wie Assessments, Persönlichkeitsanalysen und Gutachten. Zusätzliche Leistungen wie inserieren in Print- oder Online-Medien, anfallende Spesen wir Reisespesen sowie Einholen von Arbeitsbewilligungen etc. werden vom Auftraggeber separat vergütet.

RW gewähren den KundInnen kein exklusives Vermittlungsrecht, sowie keine exklusive Vermittlungspflicht. RW steht es frei das Bewerbungsdossier auch anderen Auftraggebern zu unterbreiten.

2. Geheimhaltung und Datenschutz
Sämtliche Informationen, Unterlagen und Daten, welche RW im Zusammenhang mit der Erfüllung des Personalvermittlungsgeschäfts anvertraut oder bekannt werden, sind geheim zu halten und dürfen ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung der Personaldienstleistungen verwendet werden.

RW stellt sicher, dass die ihm zur Verfügung gestellten bzw. bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen und Daten sorgfältig und diskret aufbewahrt, übermittelt und/oder verwendet, vor unbefugtem Zugriff von Dritten geschützt und insbesondere, die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf den Datenschutz eingehalten werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung und zum Datenschutz muss auch nach Beendigung der Zusammenarbeit aufrechterhalten werden.

3. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was der Auftraggebers und der Personaldienstleister gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

4. Abtretung
Die Abtretbarkeit von Rechten und Pflichten aus diesen AGB an Dritte ist nur mit vorgängiger
schriftlicher Zustimmung der RW, respektive des Auftraggebers möglich.

5. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen RW und dem Auftraggeber gilt Zug, Schweiz. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.